Wehrmedizinische Monatsschrift

  • Archiv
  • Kontakt
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnis
Links
Rechts
Inhaltsverzeichnis
Editorial
Editorial
Grusswort
Politik in Krisenzeiten und in den Schlüsseljahren für das Gesundheitswesen
Leitartikel
Empathische Führung






Zahnmedizin
Alloplastische Kiefergelenksrekonstruktion:​ Erfolgreiche Kooperation zwischen dem Bundeswehrkrankenhaus und der Universitätsklinik Charité Berlin





Zahnmedizin
Evidenzbasierter Einsatz von Botulinum in der zahnärztlichen Funktionsdiagnostik und Therapie




Zahnmedizin
Verdacht auf Osteomyelitis nach Zahnextraktion – ein Fallbericht



Zahnmedizin
Mobile Zahnmedizin unter dynamischen Versorgungsbedingungen Historische Erfahrungen,​ demografischer Wandel und modulare ­Versorgungskonzepte für zivile und militärische Kontexte




Zahnmedizin
Fallstricke in der Endodontologie




Zahnmedizin
Fallbericht – Wurzelamputation mit partieller Pulpotomie




Zahnmedizin
Gingivale Rezessionen – Möglichkeiten der Therapie in einem schwierigen Fall


Zahnmedizin
Grenzfall der chirurgisch-prothetischen Zahnerhaltung


Varia
Repatriierung auf Grund von Panikstörung nach Ciprofloxacingabe


Tagungen und Kongresse
25.​ Forum Zahnmedizin vom 3.​ bis 4.​ Dezember 2025 in Bonn
Aus dem Sanitätsdienst
Verleihung der außerplanmäßigen Professur an Flottenarzt Privatdozent Dr.​ Arnulf Willms durch die Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Aus dem Sanitätsdienst
Oberstarzt Privatdozentin Dr.​ med.​ habil.​ Manuela Andrea Hoffmann zur außerplanmäßigen Professorin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ernannt
In Memoriam
Nachruf auf Generalapotheker a.​ D.​ Dr.​ Jörg Hoff
Mitteilungen der DGWMP
Ausschreibung des Paul-Schürmann-Preises 2026
Mitteilungen der DGWMP
Einladung zum Nachwuchsforum und Ausschreibung des Heinz-Gerngroß-Förderpreises 2026
Mitteilungen der DGWMP e.​ V.​
Geburtstage April 2026
Editorial PDF

Editorial

Sehr geehrte Leserin, 
sehr geehrter Leser!

Diese Ausgabe steht unter einem zentralen Leitgedanken: Zahnmedizin ist keine solitäre Einzeldisziplin, sondern wesentlicher und integraler Bestandteil der Wehrmedizin. Vor dem Hintergrund der Ausrichtung auf Bündnisverteidigung sind die sanitätsdienstlichen Fähigkeiten am gemeinsamen Auftrag auszurichten. Unter allen NATO-Staaten verfügen nur die USA und Deutschland über eine Militärzahnmedizin, die eine vollumfängliche zahnmedizinische Versorgung der eigenen Streitkräfte ermöglicht. Die übrigen Mitgliedstaaten halten lediglich querschnittlich ausgebrachte zahnärztliche Fähigkeiten vor und stützen sich bei der truppenzahnärztlichen Versorgung ihrer Streitkräfte maßgeblich auf das zivile Gesundheitswesen ab. Daher ist im Fall der Bündnisverteidigung davon auszugehen, dass Partnernationen sich im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung auf die Unterstützung der Bundeswehr verlassen. Der Befehlshaber Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr hat daher angewiesen, die bestehende Fähigkeitslücke „mobile truppenzahnärztliche Versorgung“ umgehend zu schließen, um dieser Verantwortung uneingeschränkt und dynamisch nachkommen zu können.

Zahnmedizinische Expertise prägt gleichermaßen die klinische Versorgung sowie die Rehabilitation. Dabei werden als Resultate aus Wissenschaft und Fortschritt ständig neue Wege gegangen, ohne die bewährten Grundlagen außer Acht zu lassen. 

Erkrankungen des orofazialen Systems wirken sich unmittelbar auf Einsatzbereitschaft, Führungsfähigkeit und Lebensqualität von Soldatinnen und Soldaten aus. In diesem Sinne wirkt die Zahnmedizin sehr zentral in der Infektkontrolle, im Zahnerhalt, in der funktionellen Therapie sowie in der komplexen Wiederherstellung. 

Hinsichtlich der militärischen Kräfteplanung und der Härtung der Durchhaltefähigkeit darf die Zahnmedizin daher nicht isoliert betrachtet werden. Zur Schonung limitierter Kapazitäten und Steigerung der allgemeinen Resilienz muss zukünftig ein besonderer Schwerpunkt auf die mobile Zahnmedizin gelegt werden. Historisch aus militärischer Notwendigkeit entstanden, gewinnt sie heute – wie die Berichte aus dem Ukraine-Krieg zeigen – erneut an strategischer Bedeutung. Moderne mobile Behandlungssysteme, entwickelt aus zivilen und militärischen Erfahrungen, ermöglichen unaufschiebbare Versorgung unter autarken Bedingungen wie im Einsatz, bei Verlegungsszenarien und im Inland. Die enge Verzahnung ziviler und militärischer Innovationsansätze zeigt, dass mobile Zahnmedizin nicht nur eine technische Lösung ist, sondern ein zukunftsweisendes Versorgungskonzept mit übergreifendem, breitem Anwendungspotenzial. 

Die Beiträge des vorliegenden Heftes fordern dazu auf, etablierte diagnostische und therapeutische Konzepte zielgerichtet neu zu bewerten. Die medizinische Weiterentwicklung findet sich im Bereich moderner Bildgebung, in der Verwendung neuer Materialien und im Sinne eines erweiterten funktionellen Verständnisses. 

Die Offenheit für Innovation und die Basis klinischer Erfahrung bilden die Grundlage für eine zukunftsfähige und kompetente zahnmedizinische Versorgung innerhalb des Sanitätsdienstes der Bundeswehr.

Führung und Teamarbeit als Pfeiler jeder kooperativen Anstrengung sind ein grundlegendes militärisches Dogma. Diese Ausgabe macht deutlich, dass sie keinem Selbstzweck dienen, sondern u. a. auch als Voraussetzung für medizinische Exzellenz zu verstehen sind. Bewusste Wahrnehmung von Verantwortung, klare Kommunikation und ein gemeinsamer Teamgeist tragen dazu bei, dass Innovationen umgesetzt und interdisziplinäre Zusammenarbeit gelebt werden kann. 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen und Studieren dieser Ausgabe der Wehrmedizinischen Monatsschrift!

Dr. Jürgen Rentschler
Oberstarzt
Leitender Zahnarzt der Bundeswehr

 
Grusswort PDF

Politik in Krisenzeiten und in den Schlüsseljahren
für das Gesundheitswesen

Romy Ermler
Präsidentin der Bundeszahnärztekammer, Berlin

Der Überfall Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 oder der durch einen Anschlag ausgelöste, tagelange Stromausfall im Berliner Südwesten haben uns schmerzhaft vor Augen geführt, wie verwundbar wir in Deutschland und Europa sind. Dazu kommt eine zunehmend um sich greifende „Politik des Stärkeren“, mit der Interessen nicht mehr auf der Grundlage einer regelbasierten Ordnung, sondern durch Macht, die Gewalt explizit miteinschließt, durchgesetzt werden.

Diese neue Realität bedeutet für uns in Deutschland, dass wir uns dringend resilienter gegenüber Krisen aufstellen müssen. Dabei muss es gar nicht zum Kriegsfall kommen, um Teile der Bevölkerung hart und unvermittelt zu treffen. Auch das Gesundheitssystem ist unmittelbar durch solche Krisen betroffen, wenn die Arbeitsfähigkeit von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arzt- oder Zahnarztpraxen beeinträchtigt wird.

Krisenresilienz im Sinne des Schutzes kritischer – also auch (zahn-)medizinischer – Infrastruktur ist für die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eines der großen ­Themen für das Jahr 2026. Außerdem gilt es, die Sozialversicherungssysteme, einschließlich des dualen Krankenversicherungssystems, krisenfest aufzustellen.

Da der Gesundheitsbereich ein wesentlicher Sektor zur Stärkung der Krisenresilienz ist, will die BZÄK praktische Hilfen für die Praxen auf den Weg bringen. Denn: Eine gute Mundgesundheit ist eng mit dem allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung verbunden. Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität und die Arbeitsfähigkeit, insbesondere in Zeiten, in denen gesellschaftlicher Zusammenhalt und individuelle Leistungsfähigkeit gefordert sind.

Zahnärztinnen und Zahnärzte sind als Teil der kritischen Infrastruktur unverzichtbar. Sie gewährleisten nicht nur die Versorgung in akuten Notfällen – etwa bei Zahnverletzungen oder akuten Schmerzen –, sondern sorgen auch durch Präventionsmaßnahmen und kontinuierliche Prophylaxe dafür, dass komplexe Krankheitsbilder gar nicht erst entstehen. Deshalb hat die BZÄK zum Thema Krisenresilienz eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die – wie anlässlich unserer Bundesversammlung in Berlin im November und in Gegenwart von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken berichtet – derzeit einen Leitfaden für Zahnarztpraxen zur Vorbereitung auf den „Krisenfall“ erarbeitet. Dabei wollen wir uns eng mit den zuständigen Stellen in der Bundeswehr abstimmen – hier stehen wir bereits in direktem Austausch.

Auch die Festigkeit der Sozialversicherungssysteme stärkt die Krisenresilienz unserer Gesellschaft. Aktuell steht daher auch das doppelte System aus gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) im Fokus der Reformdebatten, Stichwort: „Stärkung der Eigenverantwortung“. Aus Sicht der Zahnmedizin werden für die Betroffenen ausgewogene, politisch mehrheitsfähige Lösungen benötigt, die einerseits unnötige Kosten der GKV minimieren, andererseits die Erfolge der Prävention nicht gefährden. Die Ausgliederung zahnmedizinischer Leistungen aus der GKV stellt dabei sicherlich kein probates Mittel dar.

Der Blick über die Grenzen zu unseren Nachbarn zeigt: Sollte das Thema der Stärkung der Eigenverantwortung weiter an Fahrt gewinnen, scheinen Wege der Selbstbeteiligung, wie dies in fast allen europäischen Nach­barländern der Fall ist, sozial ausgewogener und ­zielgerichteter zu sein als die Ausgliederung ganzer Leistungsbereiche.

Das Gesundheitswesen im Allgemeinen und die Zahnmedizin im Speziellen sind ein unverzichtbarer Bestandteil jedweder gesamtgesellschaftlicher Resilienzstrategie. Das sollte von der Politik bei allen Entscheidungen bedacht werden.

Bild: Bundeszahnärztekammer

Dr. Romy Ermler, MBA
Präsidentin der Bundeszahnärztekammer
Chausseestraße 13
10115 Berlin
E-Mail:info@bzaek.de

Zeitschriften
Wehrmedizinische Monatsschrift – Impressum/Datenschutz

Redaktion: Generalarzt a. D. Prof. Dr. med. Horst Peter Becker, MBA, Auf der Hardt 27, 56130 Bad Ems, Mobil +49 171 215 0901, E-Mail: hp.becker@cpm-verlag.de 

Herausgeber: Kommando Gesundheitsversorgung der Bundeswehr, Integrierte Kommunikation/Fachinformations- und Medienarbeit im Auftrag des Befehlshabers des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Von-Kuhl-Straße 50, 56070 Koblenz, Telefon: +49 261 896 12300, E-Mail: KdoGesVersBwIKoFaM@bundeswehr.org 

Wissenschaftliche Beratung: Die Begutachtung von Original- und Übersichtsarbeiten sowie Kasuistiken im Rahmen des Peer-Review-Verfahrens erfolgt durch in dem Fachgebiet des jeweiligen Beitrags wissenschaftlich ausgewiesene Expertinnen und/oder Experten, die – dem Einzelfall entsprechend – in Abstimmung zwischen Redaktion und Herausgeber ausgewählt und beauftragt werden.

Verlag: cpm Verlag GmbH, Carl-Zeiss-Str. 5, 53340 Meckenheim, Telefon +49 2225 8889–0, E-Mail: info@cpm-verlag.de; Geschäftsleitung: Tobias Ehlke; Objektleitung: Peter Geschwill; Produktionsleitung: Thorsten Menzel.

Druckversion: Druckvorstufe: PIC Crossmedia GmbH, Hitdorfer Straße 10, 40764 Langenfeld, E-Mail: info@pic-crossmedia.de; Druck: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Zentraldruckerei Köln/Bonn.

Online-Version (E-Paper): Erstellung mit PIC MediaServer, PIC Crossmedia GmbH, Langenfeld; Erstellung mit PIC MediaServer, PIC Crossmedia GmbH, Langenfeld; E-Paper und Autorenhinweise sind unter wmm-online.de abrufbar

Rechtliche Hinweise: Die Zeitschrift (Druckversion und E-Paper) sowie alle enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind in allen Publikationsformen urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.


Alle namentlich gezeichneten Beiträge – soweit sie nicht ausdrücklich mit einem * gekennzeichnet sind – geben die persönlichen Ansichten der Verfasser wieder. Sie entsprechen nicht zwingend den Auffassungen der Redaktion oder des Herausgebers. Manuskriptsendungen an die Redaktion erbeten. Erscheinungsweise mindestens achtmal im Jahr.


Für Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie e. V. ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten. Sanitätsoffiziere der Bundeswehr, die nicht Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie e. V. sind, erhalten die „Wehrmedizinische Monatsschrift“ über ihre Dienststellen.

Datenschutz: Es gelten die Datenschutzbestimmungen der cpm Verlag GmbH, abrufbar unter https://cpm-verlag.com/datenschutzerklaerung/.